HONORAR
Wir unterliegen als Steuerberater den gesetzlichen Regelungen unseres Berufsstandes. Danach ergibt sich standardmäßig eine leistungsabhängige Abrechnung nach der
Steuerberatervergütungsverordung (StBVV) – Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.
Die StBVV sieht stets einen gewissen Rahmen vor, innerhalb dessen die Steuerberaterkosten liegen müssen. Da wir mit unseren Mandanten transparent und offen kommunizieren, möchten wir Ihnen diesen Bereich nicht vorenthalten und kurz erläutern.
Einflussfaktoren unserer Honorarbestimmung
Nicht alleine die Qualifikation ist für die Ermittlung des Honorars entscheidend. Auch folgende Faktoren beeinflussen unsere Gebühren:
- Zeitaufwand
- Qualität und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen
- Dringlichkeit der Angelegenheit
- Fachliche Schwierigkeit der Angelegenheit
Unsere Stundensätze betragen
- Für ausgebildete Fachkräfte (Steuerfachangestellte/Bilanzbuchhalter) 35-45 EURO zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer je halbe Stunde
- Für Steuerberater 60-75 EURO zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer je halbe Stunde